Informationsmöglichkeiten
Am Samstag, 15. Februar 2025, können wir Ihnen bei einem Tag der offenen Tür, von 9 bis 12 Uhr unsere Schule persönlich vorstellen. Wir begrüßen Sie und Ihre Kinder gerne!
Wer sich für das Projekt Bläserklasse interessiert, kann am 16. Januar bereits bei einem Info-Nachmittag ab 17 Uhr in der Aula mehr erfahren.
Weiteres zum Projekt lesen Sie hier.
Übertritt ans KLG
Das Übertrittsverfahren an das Königin-Luise-Gymnasium umfasst den Übergang in die gymnasiale Schullaufbahn.
Dabei ist zwischen dem nach Klasse 4 und dem in einem späteren Schuljahr zu unterscheiden. Nach Klasse 4 erfolgt dieser immer aus einer Grund- oder Thüringer Gemeinschaftsschule an die sogenannte weiterführende Schule. Von einer Regelschule ist der Übertritt nach der Klasse 5, 6 oder 10, aus einer Kooperativen Gesamtschule in jeder Jahrgangsstufe und aus einer Gemeinschaftsschule nach den Klassen 4 bis 8 möglich. Auf die Aufnahmen von Regelschülern in die sogenannte Stufe 11S haben sich im Stadtgebiet Erfurt bestimmte Schulen spezialisiert. Dazu gehört das KLG nicht und wir verweisen deshalb z. B. auf das Gutenberg-Gymnasium oder die Beruflichen Gymnasien.
Die dafür nötigen Bedingungen und Abläufe sind in der Thüringer Schulordnung für die Thüringer Grundschule, die Regelschule, die Gemeinschaftsschule, das Gymnasium und die Gesamtschule im dritten Abschnitt – „Aufnahme in das Gymnasium“ in den Paragrafen 124 bis 135 verankert. Bitte nehmen Sie auch immer die Angebote der Beratungslehrerinnen und -lehrer an den abgebenden Schulen wahr, um sich über die Möglichkeiten einer gymnasialen Schullaufbahn zu informieren.
Die Anmeldung für das Schuljahr 2025/26 findet, wie in allen staatlichen Gymnasien, vom 3. bis 8 März 2024 statt. Wir empfehlen Ihnen die vollständigen Unterlagen persönlich in dieser Woche im Sekretariat abzugeben, um die Vollständigkeit zu überprüfen und die Anmeldebestätigung direkt entgegenzunehmen. Sie müssen mit kurzen Wartezeiten rechnen.
Montag | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Donnerstag | 10.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Samstag | 10.00 - 12.00 Uhr |
Einzureichen sind dabei folgende Unterlagen:
- Anmeldekarte (Ausgabe an den Grundschulen),
- Schülerdaten-Erfassungsbogen: Neuaufnahme an einer weiterführenden Schule (Ausgabe den Grundschulen),
- Anlage zum Schülerdaten-Erfassungsbogen mit Hinweisen zum Verfahren bei begrenzter Aufnahmekapazität (aktualisierte Fassung nach Bereitstellung durch die Stadt Erfurt),
- das Zeugnis zum Schulhalbjahr des laufenden Schuljahres in Kopie und wenn notwendig die Mitteilung des Ergebnisses der Aufnahmeprüfung der prüfenden Schule nach §123 ThürSchulO im Original,
- den Nachweis der Masernschutzimpfung
- bei getrennt lebenden Eltern der Nachweis über das Sorgerecht.
Die „Bemerkungen zur Lernentwicklung“ sind nicht einzureichen.
Am Königin-Luise-Gymnasium wird als 1. Fremdsprache Englisch gelehrt. Bei der 2. Fremdsprache ist die Wahl zwischen Französisch und Russisch möglich. An unserem Gymnasium wird Ethik, evangelische und katholische Religion unterrichtet.
Bei Interesse an einer Anmeldung zu dem Projekt „Bläserklasse“ ist zusätzlich der dazugehörige Aufnahmeantrag (Anmeldung Bläserklasse.pdf) ausgefüllt beizulegen (Informationen dazu finden Sie hier).
Für Anmeldungen in höheren Jahrgangsstufen ist das selbe Verfahren zutreffend. Lediglich die Anmeldekarte ist nicht einzureichen.
Wenn die Aufnahmekapazität des Königin-Luise-Gymnasiums von 66 Kindern in den drei zukünftigen 5. Klassen durch die Anmeldezahl überstiegen wird, findet das Verfahren nach §15a des Thüringer Schulgesetzes (ThürSchulG) Anwendung (siehe auch die Informationen auf der Anlage zum Schülerdaten-Erfassungsbogen).
Über die Erfassung Ihrer Daten bei der Anmeldung informiert Sie das Blatt Informationspflicht Art. 13 DSGVO-Anmeldung KLG.pdf.
27.11.2024