Häufig gestellte Fragen zum Religionsunterricht
und ihre Antworten
1. Muss ich gläubig sein, um am Religionsunterricht teilnehmen zu können?
Nein, das musst du nicht. Aber eine Teilnahme am Religionsunterricht ist nur dann sinnvoll für dich, wenn du dich für die christliche Religion ernsthaft interessierst. Du solltest unvoreingenommen und offen für die Themen des evangelischen oder katholischen Religionsunterrichts sein.
2. Wird im Unterricht gebetet?
Nein, das Beten ist nicht Teil des Religionsunterrichtes. Aber natürlich sprechen wir darüber, was Gebete sind, welche es gibt und welche Bedeutung ein Gebet für den gläubigen Menschen hat. Es kann natürlich einmal sein, dass Schüler gerne eine Andacht für andere Schüler gestalten möchten. In diesem Fall würden Gebete und ähnliche Texte selbstverständlich dazu gehören.
3. Kann ich am Religionsunterricht teilnehmen, wenn ich weder evangelisch noch katholisch bin?
Ja, das ist möglich. Du solltest dich für das Fach interessieren. Deine Eltern müssen der Entscheidung zustimmen und den Wechsel bei der Schulleitung beantragen. Normalerweise besuchen die Schülerinnen und Schüler den Unterricht der christlichen Konfession, der sie angehören. Wenn sie keiner Konfession angehören, besuchen sie das Fach Ethik.
4. Kann ich nach vier Jahren Ethikunterricht in der Grundschule am KLG das Fach Religion wählen?
Ja, das kannst du. Die Themen des Religionsunterrichts sind so aufgebaut, dass du in der Regel ohne Probleme in das Fach hineinfindest und dich einbringen kannst, auch wenn du den Religionsunterricht in der Grundschule nicht besucht hast. Außerdem gibt es immer wieder inhaltliche Berührungspunkte zwischen Ethik und Religion. Anmelden zum Religionsunterricht müssen dich natürlich deine Eltern.
5. Kann ich den evangelischen Unterricht wählen, wenn ich katholisch bin und umgekehrt?
Ja, das ist möglich. Wenn du bereits im Religionsunterricht bist, besprichst du das mit dem/ der katholischen und dem/der evangelischen Fachlehrer/in. Die Lehrer müssen mit dem Wechsel einverstanden sein. Du solltest begründen können, weshalb du den Religionsunterricht der anderen Konfession besuchen möchtest. Dann müssen deine Eltern den Wechsel bei der Schulleitung schriftlich beantragen.
6. Kann ich zwischendurch das Fach Religion abwählen und zu Ethik wechseln?
Im laufenden Schuljahr ist ein Wechsel in der Regel nicht möglich. Es wäre auch nicht sinnvoll, da du bei der Bearbeitung bereits erarbeiteter Themen nicht dabei warst. Dies wiederum würde zum Beispiel auch eine Gesamt-Leistungsbewertung im Vergleich zu den anderen Schülern erschweren. Zum neuen Schuljahr hingegen kannst du wechseln.
7. Was muss ich tun, wenn ich wechseln möchte?
Du solltest mit deinen Eltern ein Gespräch mit den entsprechenden Fachlehrern führen, um einen Wechsel zu besprechen oder auch eventuelle Fragen zu klären. Dann stellen deine Eltern für das neue Schuljahr einen formlosen Antrag an die Schulleitung, in dem auch die Begründung für deinen Wechselwunsch steht.
8. Ab wann kann ich in Bezug auf den Religionsunterricht selbst entscheiden?
Bis zum 14. Lebensjahr brauchst du für die Wahl des Faches und auch einen Wechsel die Zustimmung der Eltern. Mit Vollendung des 14. Lebensjahrs entscheidest du diese Fragen selbst, da du ab diesem Zeitpunkt die volle Religionsmündigkeit besitzt.
9. Kann ich eine mündliche Abiturprüfung in Religion machen, wenn ich erst seit der 11. Klasse im Religionsunterricht bin?
Es ist nicht möglich, in Religion eine mündliche Abiturprüfung abzulegen, wenn du bis zur 10. Klasse Ethikunterricht hattest. Du musst in einem neuen Fach ab der 10. Klasse unterrichtet werden, damit es als Prüfungsfach zugelassen ist. „Ein in der Qualifikationsphase neu einsetzendes Fach kann nicht Prüfungsfach sein (…).“ Aus: Gymnasiale Oberstufe in Thüringen, S. 12.
10. Ich bin Muslim, Muslima. Kann ich am Religionsunterricht teilnehmen?
Wenn du als Schülerin oder Schüler einer nicht-christlichen Religion am katholischen oder evangelischen Religionsunterricht teilnehmen willst, ist dies möglich. Deine Eltern müssen zustimmen, ebenso der Religionslehrer oder die Religionslehrerin. Das heißt, dass deine Eltern die Teilnahme bei der Schule beantragen, und dass ihr ein Gespräch mit dem Religionslehrer oder der Religionslehrerin führt. Überlege also sorgfältig, weshalb du dich für das Fach interessierst.
(Informationen aus §46 des Thüringer Schulgesetzes)